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Betreuerin betrachtet mit Kind ein Buch | © Gettyimages/iStockphoto - FatCamera

Familienentlastender und familienunterstützender Dienst (FED)

Familienentlastender und familienunterstützender Dienst (FED)

Die meisten Kinder mit Behinderung wachsen heute in ihren Familien auf, einige wohnen auch bis ins hohe Erwachsenenalter bei ihren Eltern. Dies fordert vor allem von den Hauptpflegepersonen viel Zeit und Energie, was für den Einzelnen oder die gesamte Familie belastend sein kann. Mit dem „Familienunterstützenden Dienst“ schaffen wir Freiräume, wenn Sie einmal Zeit für sich brauchen. Wir übernehmen stundenweise die Betreuung Ihres Familienmitgliedes mit Behinderung. Mit dem Kind, Jugendlichen oder Erwachsenen können Freizeitaktivitäten zuhause, im Raum Münchens oder in unseren Räumlichkeiten stattfinden. Dabei orientieren sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Ihren Wünschen und Interessen jedes Einzelnen. Während wir unterwegs oder zuhause bei Ihnen sind, können pflegende Familienmitglieder wichtige Termine wahrnehmen, einfach Zeit für sich haben oder auch den Geschwistern besondere Zuwendung schenken.
 

Wie gestaltet sich der Ablauf?


Im Vorfeld werden Inhalt, zeitlicher Umfang und besondere Anliegen bei der Betreuung mit der Familie besprochen. Vor dem ersten Einsatz findet ein gemeinsamer Termin zum Kennenlernen von Helfer und Familie statt.
 

Wie werden die Kosten eines FUD-Einsatzes abgerechnet?


Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz erhalten pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 einen einheitlichen Entlastungsbetrag von monatlich 125 €.

Beantragt müssen diese Leistung einmalig bei der Pflegekasse, die Eingruppierung und Anerkennung erfolgt durch den Medizinischen Dienst.
 

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Der Familienunterstützende Dienst kann auch über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Anspruch darauf haben pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5. Diese Leistung kommt zum Tragen, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt, da sie durch Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen die Betreuung nicht übernehmen kann.

Der jährliche Anspruch beläuft sich auf 1.612 €. 
 

Selbstzahler

Besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse oder sind die Leistungen im aktuellen Kalenderjahr bereits ausgeschöpft, so können die Kosten für den Familienunterstützenden Dienst auch selbst getragen werden.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die Leistung und deren Finanzierung. Auch bei der Antragstellung und bei Widersprüchen unterstützen wir Sie. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an!
 

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Der FED oder FUD ist die Abkürzung für „Familien-Entlastenden- Dienst“. Wie Sie den FED nutzen können, erfahren Sie auf dieser Websiteerfahren oder Sie melden sich bei uns.

Jede Familie hat eine feste Ansprechpartner_in, an die sie sich bei allen Fragen wenden können.

Unser FED ist für alle Menschen die stundenweise Entlastung von der Betreuung ihrer Angehörigen mit Behinderung benötigen, mit denen Sie zusammenwohnen. Wir beraten Sie gerne hierzu. Sprechen Sie uns an.

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie den FED über Ihre Pflegekasse abrechnen. Wir beraten Sie gerne dazu.

Wir unterstützen Sie auch dabei, einen Pflegegrad zu beantragen.

Sie können den FED auch selbst bezahlen.

Über die Kosten informieren wir sie gerne bei einem telefonischen oder persönlichen Gespräch.

Ja. Aktuell gibt es eine Warteliste. Melden Sie sich trotzdem gerne bei uns Wir bemühen uns, Ihnen so schnell wie möglich, die passende Helferin oder den passenden Helfer zu vermitteln. D.h. Dass es trotz Warteliste manchmal schnell gehen kann.

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben sie uns eine E-Mail. Gerne können wir sie zu einmaligen Begleitangeboten beraten, oder Ihnen etwas passendes vermitteln. 

Nein. Unsere Betreuer_innen begleiten stundenweise tagsüber. Übernachtungen können leider nicht stattfinden.

Hierzu können Sie sich gerne bei unseren Berater_innen melden. Wir unterstützen Sie hierbei gerne und zeigen Ihnen die notwendigen Schritte.

Unsere Betreuer_innen im FED sind speziell geschulte Hilfskräfte und ehrenamtliche Mitarbeiter_innen.

Ja. Sie haben eine feste Betreuerin oder einen festen Betreuer, die regelmäßig zu Ihnen kommen.

Weil wir wissen, wie wichtig eine vertrauensvolle Beziehung zu den Betreuer_innen ist, bemühen wir uns, Wechsel soweit wie möglich zu vermeiden.

Wir bemühen uns, die passende Betreuerin oder den passenden Betreuer zu finden, die Zeit haben, wann Sie sie brauchen. Bitte rufen Sie uns an unter Telefon 089 – 726 55 55 10 und sagen Sie uns, wann Sie Unterstützung brauchen.

Unserer Betreuer_innen können die Termine mit Ihren Kindern oder Angehörigen nach den individuellen Bedarfen vereinbaren. Auch die dort stattfindenden Aktionen richten sich dementsprechend nach Ihren Bedürfnissen.

Ja. Unsere Betreuer_innen kommen auch, wenn Ihr Kind bereits erwachsen ist.

Bitte rufen Sie uns an unter Telefon 089 – 726 55 55 10. Wir beraten Sie gerne.

Nein. Unsere Betreuer_innen übernehmen keine pflegerischen Massnahmen.

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